
Willkommen beim Betreuungsbüro
Melissa Hartwig in Lörrach
Was ist Berufsbetreuung?
Berufsbetreuer werden vom zuständigen Amtsgericht bestellt. Sie beraten, unterstützen und vertreten volljährige Menschen, die aufgrund von festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder bei körperlicher Behinderung an der Ausübung ihrer Rechte und Handlungsfähigkeiten gehindert sind und dadurch ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst wahrnehmen können.
Berufsbetreuer unterstützen den betroffenen Menschen rechtlich, zum Beispiel bei der Vertretung vor Behörden, Institutionen oder der Organisation von pflegerischen Diensten, der Regelung von Finanzen oder die Einwilligung in ärztliche Behandlungen.
Das heutige Betreuungsrecht trat 1992 in Kraft und löste das damals sehr umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seit dem Jahr 1992 gibt es keine Entmündigungen mehr. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet, also auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Betreuten zugeschnitten.
Der Wunsch und Wille des betreuten Menschen sind für Berufsbetreuer handlungsweisend, es sei denn, sie laufen dem Wohl des betreuten Menschen zuwider.
Beratung zum Thema rechtliche Betreuung:
Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Grundsätzlich ist das Betreuungsgericht an Ihrem Wohnort zuständig für Betreuungsangelegenheiten. Im Landkreis Lörrach gibt es die Betreuungsgerichte an den Amtsgerichten Lörrach und Schopfheim.
Information, Beratung und Aufklärung gibt es bei:
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den Rechtspflegern bei den Betreuungsgerichten
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der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Lörrach
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den Betreuungsvereinen
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einem Betreuer (diesen können Sie sich nämlich auch selbst aussuchen)